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Erbrecht

Ihre Erbschaft in Italien rechtssicher regeln. Internationale Erbfälle können schnell kompliziert werden – wir zeigen Ihnen Lösungswege auf.

Das italienische Erbrecht spielt immer dann eine Rolle, wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hatte. Nach italienischem Recht kann eine Erbschaft nur testamentarisch oder von Rechts wegen erfolgen, wobei das in Deutschland beliebte Berliner Testament dem italienischen Erbrecht widerspricht und zur Unwirksamkeit führt. Auch der Erbvertrag ist dem italienischen Recht fremd. Internationale Erbfälle erzeugen unterschiedliche Probleme – wir zeigen Ihnen Lösungswege auf.

Leistungen im Bereich Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge

Nach italienischem Recht tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wenn kein Testament vorhanden ist oder das Testament nicht die Gesamtheit der Anteile regelt. Erben sind in absteigender Reihenfolge: Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, weitere Verwandte bis zum sechsten Grad und schließlich der Staat. Die Anteile richten sich nach der Verwandtschaft und dem Zusammentreffen mehrerer Erben.

Testament und testamentarische Erbfolge

Ein Testament kann in Italien als privates Testament (handschriftlich) oder als öffentliches Testament (vor einem Notar) errichtet werden. Ein gemeinschaftliches oder gegenseitiges Testament ist nach italienischem Recht nichtig. Die testamentarische Verfügungsfreiheit ist durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt, wenn nahe Familienangehörige vorhanden sind.

Pflichtteilsrecht

Das italienische Pflichtteilsrecht ist sehr stark ausgestattet. Ist ein Kind allein vorhanden, hat es Anspruch auf die Hälfte des Erbes. Mehrere Kinder haben gemeinsam Anspruch auf zwei Drittel. Der Ehegatte allein hat Anspruch auf die Hälfte. Anders als im deutschen Recht ist der Pflichtteilsanspruch ein realer Anspruch auf das Erbe, nicht lediglich ein Geldersatzanspruch.

Erbschaftssteuer in Italien

In Italien belegene Erbschaftsgegenstände unterfallen der italienischen Erbschaftssteuer. Der überlebende Ehegatte und direkte Nachkommen haben einen Freibetrag von 1.000.000 Euro pro Erbe. Das darüber hinausgehende Erbe wird mit 4 % besteuert. Geschwister zahlen 6 %, sonstige Erben 8 %. Bei Immobilien kommen zusätzlich 3 % Kataster- und Grundbuchsteuer hinzu.

Erbschaftserklärung (Dichiarazione di successione)

Wenn der Verstorbene Eigentum oder Geld von mindestens 100.000 Euro hinterlassen hat, sind die Erben verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod beim zuständigen Finanzamt die Erbschaftserklärung einzureichen. Bei Immobilien ist die Umschreibung nur möglich, wenn die Erbschaftserklärung erfolgt und die Steuer bezahlt ist. Verspätung führt zu Strafsteuern.

Europäisches Nachlasszeugnis

Das europäische Nachlasszeugnis (ESC) nach der EU-Verordnung 650/2012 erleichtert die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle. Es dient dem Nachweis des Erbenstatus und der Erbanteile in allen EU-Mitgliedstaaten. In Italien liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung beim Notar. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

Warum Rechtsanwalt Perencin?

Internationale Erbfälle zwischen Deutschland und Italien erfordern genaue Kenntnis beider Rechtsordnungen. Ich berate Sie umfassend zu Testamenten, gesetzlicher Erbfolge, Pflichtteilen, Erbschaftssteuer und der Abwicklung von Nachlässen nach italienischem Recht. Eine frühzeitige Erbplanung vermeidet gravierende finanzielle Nachteile bei grenzüberschreitendem Vermögen.

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FAQ – Erbrecht

Nein. Das Berliner Testament und auch der Erbvertrag sind dem italienischen Recht fremd. Ein gemeinschaftliches Testament, in dem zwei Personen zugunsten eines Dritten verfügen, ist nach italienischem Recht nichtig. Dies kann zur Unwirksamkeit der gesamten letztwilligen Verfügung führen.

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