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Familienrecht

Internationale Scheidung in Deutschland und Italien. Soll die Scheidung in Deutschland oder Italien erfolgen? Nach welchen Rechten? Wir zeigen Ihnen Lösungswege auf.

Bei der Auflösung einer Ehe zwischen Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit stellen sich oft Fragen, die eine eingehende Prüfung erfordern – sowohl um das zuständige Gericht zu ermitteln als auch um das anwendbare Recht zu bestimmen. Dies betrifft die Auflösung des Güterstands, die Unterhaltsansprüche von Ehegatten und Kindern sowie die Frage, ob die Scheidung in Deutschland oder Italien erfolgen soll.

Leistungen im Bereich Familienrecht

Internationales Eherecht

Am 21. Juni 2012 trat die EU-Verordnung 1259/2010 in Kraft, die das auf die Ehescheidung anzuwendende Recht regelt. Ohne Rechtswahl werden Ehen von deutschen und italienischen Ehepaaren, die in Deutschland leben, nach deutschem Recht geschieden. Die Eheleute können jedoch das anzuwendende Recht wählen und gehen dabei wesentlich weiter als die bisherigen nationalen Regelungen erlaubten.

Scheidungsverfahren in Italien

Das italienische Scheidungsverfahren ist zweistufig: Erst muss die Trennung bei Gericht beantragt werden, danach kann die Scheidung erfolgen. Seit dem Gesetz vom 16.06.2015 kann die Ehescheidung nach 12 Monaten beantragt werden, wenn die Eheleute nicht einig sind; sind sie einig, verkürzt sich die Mindesttrennungsdauer auf sechs Monate. Im deutschen Recht reicht die faktische Trennung für mindestens ein Jahr.

Internationale Kindesentführung

Nicht selten zieht der trennungswillige Ehepartner überraschend mit den gemeinsamen Kindern in sein Herkunftsland, ohne die Zustimmung des Ehepartners eingeholt zu haben. In diesen Fällen handelt es sich um eine Kindesentführung. Das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 regelt die sofortige Rückführung. Italienische Gerichte nehmen das Umgangsrecht sehr ernst und unterstützen den Anspruch der Kinder auf beide Elternteile.

Internationales Unterhaltsrecht

Nach italienischem Recht kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen, wobei die Bemessung auf einer Gesamtbewertung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse beruht. Das italienische Recht unterscheidet zwischen „alimenti" (Not-Unterhalt) und „mantenimento" (normaler Unterhalt). Für die Frage des Unterhalts ist bei italienischen Ehegatten das Haager Unterhaltsprotokoll zu beachten.

Italienisches Güterrecht

Das italienische Ehegüterrecht kennt als gesetzlichen Güterstand die Gütergemeinschaft (comunione legale), bei der nur während der Ehe erworbene Güter gemeinschaftliches Eigentum werden. Diese endet bei Trennung und Scheidung, wobei Aktiva und Passiva zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. In Italien ist auch die Gütertrennung als ehevertragliche Regelung möglich, die der deutschen Zugewinngemeinschaft näher steht.

Warum Rechtsanwalt Perencin?

Internationale Ehen und ihre Auflösung erzeugen unterschiedliche Probleme. Als auf deutsches und italienisches Recht spezialisierter Rechtsanwalt zeige ich Ihnen Lösungswege auf – von der Frage des zuständigen Gerichts über das anwendbare Recht bis zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Ich vertrete Sie in beiden Ländern.

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FAQ – Familienrecht

Das hängt vom gewöhnlichen Aufenthaltsort der Eheleute und dem anwendbaren Recht ab. Ohne Rechtswahl werden in Deutschland lebende deutsch-italienische Paare nach deutschem Recht geschieden. Die Eheleute können jedoch das anzuwendende Recht wählen. Wir beraten Sie, welches Vorgehen in Ihrer Situation am vorteilhaftesten ist.

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