Handelsrecht
Internationales Handelsrecht in Deutschland und Italien. Beratung und Vertretung bei grenzüberschreitenden Verträgen.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Regelung von grenzüberschreitenden Verträgen. Wir nehmen Kontakt mit dem Handelsvertreter oder der Gesellschaft auf und vertreten Sie auch gerichtlich, sowohl in Italien als auch in Deutschland. Die Regelung von grenzüberschreitenden Handelsvertreterverträgen benötigt besondere Aufmerksamkeit.
Leistungen im Bereich Handelsrecht
Handelsvertreterverträge
Nach italienischem Recht kann die Tätigkeit eines Handelsvertreters von einer natürlichen oder juristischen Person ausgeübt werden. Um als Handelsvertreter auftreten zu können, ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich. Der Handelsvertreter ist selbstständiger Gewerbetreibender und trägt das wirtschaftliche Risiko. Nach italienischem Recht ist die Exklusivität die Regel.
Wahl des anwendbaren Rechts
Bei internationalen Handelsverträgen ist die Wahl des anwendbaren Rechts entscheidend. Beide Länder haben die EU-Vorgaben weitgehend übernommen. Ohne Rechtswahl gilt das Recht, mit dem der Vertrag die engsten Verbindungen aufweist. Es sollte vor Vertragsabschluss geklärt werden, ob deutsches oder italienisches Recht gelten soll und welcher Gerichtsstand vereinbart wird.
Provisionsansprüche
Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle Verträge, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. Die Höhe kann frei vereinbart werden und besteht in der Regel aus einem Prozentsatz des Umsatzes. Ohne Vereinbarung bestimmt das Gericht die Provision nach ergänzenden Quellen. Nachvertragliche Provisionen können für Geschäfte gelten, die nach Beendigung abgeschlossen werden.
Kündigung und Beendigung
Handelsverträge können auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Die Mindestkündigungsfrist beträgt einen Monat im ersten Jahr und steigt bis auf sechs Monate ab dem sechsten Jahr. Bei Beendigung hat der Handelsvertreter unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung, insbesondere wenn er neue Kunden gewonnen hat. Die Entschädigung darf die durchschnittliche Jahresvergütung nicht überschreiten.
Warum Rechtsanwalt Perencin?
Internationale Handelsverträge zwischen Deutschland und Italien erfordern Kenntnis beider Rechtsordnungen und der EU-Regelungen. Ich berate Sie bei der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, kläre die Rechtswahl und den Gerichtsstand und vertrete Ihre Interessen im Streitfall – vor italienischen und deutschen Gerichten.
Jetzt Kontakt aufnehmenFAQ – Handelsrecht
Die Parteien können frei zwischen deutschem und italienischem Recht wählen. Ohne Rechtswahl gilt das Recht, mit dem der Vertrag die engsten Verbindungen aufweist – in der Regel das Recht am Sitz des Handelsvertreters. Auch bei Wahl ausländischen Rechts bleiben zwingende italienische Bestimmungen anwendbar.
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