Verkehrsrecht
Hilfe nach einem Unfall in Italien. Als auf deutsches und italienisches Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte sind wir Ihr Partner bei der Schadensregulierung.
Die erste Frage, die sich bei einem Verkehrsunfall in Italien stellt, lautet: Welches Recht gilt? Für die Bestimmung der Haftung und die Quantifizierung des Schadens gelten die Vorschriften des Staates, in dem sich der Unfall ereignet hat. Wenn der Unfall in Italien passiert, gilt italienisches Haftpflichtrecht und der Schadensersatzanspruch wird nach italienischem Verkehrsrecht abgewickelt.
Leistungen im Bereich Verkehrsrecht
Personenschaden (Danno biologico)
Das italienische Recht kennt den „danno biologico", also den biologischen Schaden. In einem System, das Alter, Verletzungsgrad nach einer Gliedertaxe und Dauerschäden einbezieht, werden Schadensersatzbeträge errechnet, die erheblich über den in Deutschland üblichen Summen liegen. Daneben gibt es den „danno morale" (moralischen Schaden). Die in Deutschland gebräuchlichen Schmerzensgeldtabellen kennt man in Italien nicht.
Sachschäden
Folgendes wird in Italien ersetzt: Reparaturkosten (mit oder ohne Mehrwertsteuer), Totalschaden (Marktwert abzüglich Restwert), Mietwagenkosten bei geschäftlicher Notwendigkeit, Nutzungsausfall (Tagespauschale bis 30 Euro), Abschleppkosten und Gutachterkosten im Gerichtsprozess. Auch die Anwaltskosten werden erstattet.
Verjährung
Die Verjährungsfrist bei Verkehrsunfällen in Italien beträgt zwei Jahre ab dem Unfalldatum. Ist aus dem Unfall eine Straftat entstanden, kann die Frist länger sein. Die Verjährung kann unterbrochen werden, beispielsweise durch einen Einschreibebrief mit Schadensersatzverlangen an die Versicherung. Danach beginnen die zwei Jahre von vorn.
Schadensregulierung mit der Versicherung
Es ist nicht einfach, den Schaden genau zu beziffern, insbesondere bei Personenschäden. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit der italienischen Versicherung: kostenlose Erstrechtsberatung, genaue Quantifizierung der Entschädigung, Forderungsschreiben, Verhandlung und bei Bedarf gerichtliche Vertretung, wenn die Versicherung den vollen Ersatz verweigert.
Warum Rechtsanwalt Perencin?
Sie brauchen einen Anwalt, der sowohl in Italien als auch in Deutschland arbeiten kann. Ich kläre für Sie, welches Recht gilt, beziffere Ihren Schadensersatzanspruch nach italienischem Recht und verhandle mit den italienischen Versicherungen. Bei Personenschäden nach dem italienischen System können die Beträge erheblich über den deutschen Summen liegen – das muss man wissen.
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Für die Bestimmung der Haftung und die Quantifizierung des Schadens gelten die Vorschriften des Staates, in dem sich der Unfall ereignet hat. Wenn der Unfall in Italien passiert, gilt italienisches Haftpflichtrecht und der Schadensersatz wird nach italienischem Verkehrsrecht abgewickelt.
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